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BGH, 12.05.2004 - 5 StR 51/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.01.1992 - 4 StR 629/91
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 12.05.2004 - 5 StR 51/04
Eine wechselseitige Auslagenerstattung findet nicht statt (vgl. BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 3 Auslagenerstattung 1).
- BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20
Frage der Verdrängung einer vollendeten gefährlichen Körperverletzung von einer …
Eine wechselseitige Auslagenerstattung findet nicht statt (s. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2004 - 5 StR 51/04 mwN).